Neuerungen & Reform der Fahrausbildung
Reformpaket "Bezahlbarer Führerschein"
Die Fahrschulausbildung in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel. Verkehrsminister Patrick Schnieder hat am 16. Oktober 2025 seine Ideen vorgestellt, die den Führerscheinerwerb bezahlbarer, digitaler und transparenter machen sollen.
Hier in Kürze die wesentlichen Eckpunkte.
1. Theoretische Fahrausbildung
- Das zu vermittelnde Wissen soll gleich bleiben, aber der Fragenkatalog soll um ca. ein Drittel reduziert werden
- Mehr Flexibilität hinsichtlich der Lernmethoden
- Die Fahrschule hat die Wahl beim Unterricht: in Präsenz, Hybrid, Online oder als E-Learning
- Weniger Bürokratie: Keine Vorgaben zu Schulungsräumen. Keine festgelegte Reihenfolge, in der das Wissen zu vermitteln ist.
2. Fahrpraktische Ausbildung
- Simulatoren: Schaltkompetenz kann vollständig am Simulator erworben werden.
- Fahrschulen müssen keine Schaltwagen vorhalten.
- Weniger verpflichtende Sonderfahrten
- Verpflichtende Sonderfahrten können teilweise auch am Simulator erbracht werden.
- Fahrzeit in der Praktischen Prüfung soll nur noch 25 Min betragen
- Weniger Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Fahrschulen
- Effizientere Organisation der Fahrschulüberwachung
- Fortbildungsangebote für Fahrlehrer*innen sollen effizienter und vor allem digitaler werden.
3. Preistransparenz
Der Preis- und Qualitätsvergleich von Fahrschulen soll einfacher werden. Dazu ist angedacht, die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen online zu veröffentlichen.
4. Erstmal nur Klasse B
Die veröffentlichen Vorschläge beziehen sich zunächst nur auf die Klasse B. In weiteren Schritten soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang sich die kostenreduzierenden und entbürokratisierenden Vorschläge auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen übertragen lassen.
Ab wann gelten die neuen Regeln für den Führerschein?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch kein fester Zeitplan absehbar, weder für das Gesetzgebungsverfahren noch für die praktische Umsetzung. Die Reformvorschläge sollen bis zur Frühjahrskonferenz der Verkehrsminister im März 2026 durch eine noch zu bildende Arbeitsgruppe finalisiert werden. Im Anschluss soll dann das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.