Fahrerlaubnisklassen
Klasse B / BF17
Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: L und AM
Schlüsselzahl B197



Schlüsselzahl B96
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Nur theo. und prakt. Fahrerschulung keine Prüfungen
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B oder BF17 erforderlich
- Ärztliche Untersuchung: Keine
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: Keine
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg und Fahrzeugkombinationen maximal 7000 kg zGM nicht übersteigt
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B oder BF17 erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: Keine
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren (auch alle SIMSON-Modelle).
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 15 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: Keine
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Hat man die Prüfung der Klasse B (alt 3) vor dem 01.04.1980 absolviert, ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren.
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erworben werden. Die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: AM & A1
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW 20 Jahre & 2 Jahre Klasse A2 nur Aufstiegsprüfung
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 24 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: AM, A1 & A2
Stufenregelung Motorrad

Schlüsselzahl B196
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Nur theo. und prakt. Fahrerschulung keine Prüfungen. Darf aber nur in Deutschland gefahren werden!
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Ärztliche Untersuchung: Keine
- Wiederholungsuntersuchungen: Keine
- Einschluß der Klassen: Keine