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Fahrerlaubnis mit 17 Jahren (BF17) - Fahrschule Unger

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Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Wie kommt man an die Fahrerlaubnis mit 17?
Seit März 2006 können Jugendliche in Sachsen bereits mit 17 die Führerscheinprüfung ablegen.
Das heißt aber nicht, dass ihr auch schon ein Jahr früher als bisher ganz alleine Vollgas geben könnt. Das Ganze läuft folgendermaßen ab:
Ihr könnt mit 16 die ersten Fahrstunden nehmen. Sobald ihr 17 seid, macht ihr die Fahrprüfung. Habt ihr bestanden, bekommt ihr eine sogenannte Prüfbescheinigung, die es euch erlaubt, in Begleitung eines bestimmten, in der Bescheinigung namentlich genannten Erwachsenen Auto zu fahren, bzw. auch allein “Moped” (Klasse AM)
Die Begleitperson muss folgende Bedingungen erfüllen:
Die Namen der Begleitpersonen (maximal drei) müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister besitzen. Die Begleitperson darf beim begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol und keine Drogen im Blut haben. Trotz Begleitperson ist man für alle Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften natürlich allein verantwortlich. Wenn ihr also z.B. jemandem die Vorfahrt nehmt, könnt ihr euch nicht damit rausreden, dass euer Begleiter euch hätte warnen müssen. Wer mit einer nicht eingetragenen Begleitperson oder alleine fährt, verliert die Fahrerlaubnis. Fährt man unfallfrei bis man 18 Jahre ist, bekommt man ohne zusätzliche Prüfung den richtigen Führerschein und darf endlich alleine losfahren.
Fahrschule Unger
Petersstraße 8
09599 Freiberg
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