Der Weg zur Fahrerlaubnis
Ihr habt Euch entschlossen, die Fahrerlaubnis zu "machen", und haben aus diesem Grund unsere Webseite
aufgesucht. Und wenn Ihr jetzt zu den Menschen gehören, die überhaupt keine Ahnung haben, wie das genau
abläuft, dann seid Ihr in diesem Bereich genau richtig. Hier wollen wir Euch einmal Schritt für Schritt den Weg vom
ersten Besuch in der Fahrschule bis zur bestandenen Fahrschulprüfung aufzeigen
1. Anmeldung zur Fahrschule und die Behördengänge
Solltet Ihr Euch für unsere Fahrschule entschieden haben, so folgt die Anmeldung. Ihr kommt einfach in die
Fahrschule und melden Euch persönlich an (Geschäftszeiten: Montag & Mittwoch 14:00-16:30 Uhr). Bei der
Anmeldung, spätestens aber zur ersten Theoriestunde wird die Grundgebühr fällig. Dieser Betrag beinhaltet die
gesamten Theorieunterrichte und alle Aufwendungen von uns.
Um die Prüfungen ablegen zu können, muss von der Behörde ein sogenannter Prüfauftrag erstellt werden. Dieser
Vorgang kann bis zu 3 bis 6 Wochen dauern. Deshalb rechtzeitig den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis beim
zuständigen Verkersamt stellen. Sie benötigen bei Antragstellung folgende Unterlagen:
Antragsformulare (wird nach Anmeldung von unserer Fahrschule ausgehändigt)
Biometrisches Lichtbild (neueres Datum)
Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt)
Nachweis über Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (mind. 9 Stunden)
Den Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" könnt Ihr, sofern noch nicht vorhanden, bei dem Deutschen
Roten Kreuz oder bei der Firma Maus und bei der Firma Notfalltraining Kurenz. absolvieren.
Sind alle Unterlagen vollständig, dann könnt Ihr den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim Landratsamt
Mittelsachen (Referat Fahrerlaubnisbehörde) beantragen. Ihr müsst persönlich in der Hauptstelle der
Fahrerlaubnisbehörde: Straße des Friedens 9 a, 04720 Döbeln, den Antrag stellen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Online-Termin zu buchen: https://mitdenken.sachsen.de/1026864.
Alternativ könnt Ihr bei der Ersterteilung Eurer Fahrerlaubnis den Antrag auf per Post versenden, zusätzliche
Dokumente sind erforderlich die Ihr hier downloaden könnt.
Wir empfehlen Euch, diesen Antrag so schnell wie möglich abzugeben, denn ohne gültigen Prüfauftrag ist keine
theoretische bzw. praktische Prüfung möglich
2. Theorie
Der theoretische Unterricht beginnt in der Regel zum nächsten Termin nach der Anmeldung zu Fahrschule. Dabei ist
es jederzeit möglich, in den laufenden Kurs einzusteigen.
Die Anzahl der zu absolvierenden Theoriestunden richtet sich nach der Fahrzeugklasse:
• Klassen AM, L und B - 12 Stunden Grundwissen, 2 Stunden Zusatzwissen a 90 min.
• Klassen A, A2 und A1 - 12 Stunden Grundwissen, 4 Stunden Zusatzwissen a 90 min.
Zum Ende des Unterrichts bekommt Ihr vom Fahrlehrer einen Termin zur theoretischen Prüfung mitgeteilt. Die
Theorieprüfung findet immer in Freiberg OT Zug Am Rotvorwerk 14 bei der DEKRA statt. Hierfür sind insgesamt
72,49 Euro fällig (50,- Euro Vorstellungsgebühr der Fahrschule und 22,49 Euro Prüfungsgebühr für die Dekra).
3. Praxis
Wenn Ihr noch nie gefahren seid, dann beginnt die praktische Ausbildung bei uns immer auf einem Übungsgelände
ohne nennenswerten Verkehr oder auf unserem Fahrsimulator. Erst wenn Ihr das Fahrzeug einigermaßen
beherrschen wird auf der Straße gefahren.
Die Anzahl der nötigen Übungsstunden richtet sich ganz nach Euch. Wenn Ihr schon Fahrerfahrung habt, braucht Ihr
weniger Stunden. Im Anschluß an die Übungsstunden folgen die Pflichtfahrten. Im Gegensatz zu den Übungsstunden
ist hier die Anzahl (12 Stunden) bei den Klassen A1, A2, A und B vorgeschrieben.
Ein Termin für die praktische Prüfung wird Euch dann normalerweise im Anschluss an die abgeleisteten
Pflichtstunden vorgeschlagen. Die Prüfung beginnt in der Regel bei der Dekra Freiberg OT Zug Am Rotvorwerk 14.
Ihr trefft Euch dort mit Eurem Fahrlehrer und einem DEKRA-Prüfer. Der Prüfer gibt dann die zu fahrende Route und
die Fahrmanöver (Wenden, Parken usw.) vor. Wenn Ihr die Prüfung bestanden habt, könnt Ihr die Fahrberechtigung
gleich mitnehmen.